Schutzauftrag §8a SBG VIII

Als Kindertagespflegeperson arbeite ich zum Wohle des Kindes und habe deshalb einen Schutzauftrag für die zu betreuende Kinder des KompassTigeRs.

Kinder haben das Recht auf:

  •         Leben, Entwicklung und Bildung
  •         Einzigartigkeit
  •        Spiel und Freizeit
  •        Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
  •        Besondere Fürsorge und Betreuung bei Behinderung
  •        Kindeswohl und Gesundheit
  •        Elterliche Fürsorge
  •        Eigene Kultur, Sprache und Religion
  •        Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Misshandlung
  •        Privatsphäre
  •        Gesundheit, gesundes Essen und eine sichere Umgebung
  •        Selbstbestimmung und Wohlergehen

die von den Bezugs- und Betreuungspersonen eingehalten werden müssen!

Durch die Beobachtungsdokumentation werden Auffälligkeiten (Hämatome, Allgemeinzustand und Körperhygiene) dokumentiert und beobachtet. Besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung werden folgende Schritte eingeleitet:

  1.       Gefährdungseinschätzung durch KiWo-Skala
  2.        Hinzuziehen der Fachberatung
  3.        Sorgeberechtigte hineinbeziehen
  4.        Auf Unterstützung / Hilfen hinweisen und ggf. das Jugendamt informieren
  5.        Beobachtung und Kontrolle

 

Wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt oder besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wird diese an das zuständige Jugendamt gemeldet.